Brandschutz Verordnung

AUSZUG aus den Richtlinien des Bayerischen Landesinnungsverbandes für das Kaminkehrerhandwerk:

LÜFTUNGSANLAGEN MÜSSEN BETRIEBS- UND BRANDSICHER SEIN!

Die Dunstschächte und die Dunstleitungen, sowie die Exhaustore müssen leicht zu reinigen und zu kontrollieren sein. Die Reinigungsöffnungen sind im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrer- meister und ggf. der Reinigungsfirma vorzusehen.

Dunstschächte müssen mindestens am oberen und unteren Ende an geeigneten Stellen Reinigungsöffnungen haben. Erforderlichenfalls müssen die Leitungen demontierbar sein.

Bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen können wir Sie mit Rat und Tat unterstützen. Dem Bezirkskaminkehrer- meister vorbehalten ist aber die Reinigung von Lüftungsschächten aus Mauerstein.

 

NUTZEN SIE UNSERE ERFAHRUNG -> RUFEN SIE UNS AN!