Neumarkter Reinigungsdienst für Lüftungsanlagen (NRdfL)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Neumarkter
Reinigungsdienst für Lüftungsanlagen (NRdfL) liegen den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Anders lautende Vertrags- und
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden auch ohne ausdrücklichen
Widerspruch der Firma NRdfL – selbst im Falle einer Lieferung / Leistung
– nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit der
schriftlichten Bestätigung durch die Firma NRdfL zu den nachstehenden
Bedingungen angenommen.
§ 3 Lieferung / Leistung
3.1 Dem Auftraggeber übermittelte oder vereinbarte Liefer- /
Leistungsdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn
sie schriftlich vereinbart sind.
3.2 Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge
veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von
der Firma NRdfL auch wenn sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei
verbindlich vereinbarten Liefer- / Leistungstermin nicht zu vertreten.
In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Liefer- /
Leistungsdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses
notwendigen, angemessenen Zeitraum.
3.3 Die Firma NRdfL ist zu Teillieferungen / Teilleistungen berechtigt,
sie sind vom Auftraggeber anzunehmen.
3.4 Der Auftraggeber ist von der Firma NRdfL oder dessen
Bevollmächtigten über die Art und Umfang der Leistungen (Reinigungen)
voll unterrichtet worden, auch darüber, dass es sich um
Reinigungsarbeiten und nicht (wenn nicht anders vereinbart) um
Erneuerungsarbeiten handelt. Versteckter, unzugänglicher Schmutz oder
Schmutzreste die keine Beeinträchtigung der gereinigten Anlage
hervorrufen sind selbstverständlich und nicht als Mangel anzuzeigen bzw.
zu bewerten.
§ 4 Versand / Gefahrenübergang
4.1 Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager der Firma NRdfL in Neumarkt
i. d. Opf. Bzw. einer dessen Filialen in der Bundesrepublik Deutschland.
4.2 Die Gefahr des Untergangs und / oder der Verschlechterung bei
Lieferung geht in allen Fällen auf den Auftraggeber über, sobald der
Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume der Firma NRdfL
verlassen hat. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen
sofort bei Übernahme der gelieferten Ware, bzw. sofort nach Erledigung
der Arbeiten bar zu leisten.
5.2 Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
gewährt. Der vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach
Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten abgezogen.
5.3 Die Firma NRdfL ist nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks in
Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur
erfüllungshalber. Die Einziehungs- und Diskontkosten sowie die
Wechselsteuer trägt der Auftraggeber. Für rechtzeitige Vorzeigung,
Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels sowie im
Falle der Nichteinlösung übernimmt die Firma NRdfL keine Gewähr.
5.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Firma NRdfL berechtigt,
mindestens Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma NRdfL
gegenüber dem Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei
einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung
des Auftraggeber.
5.5 Steht der Firma NRdfL ein Schadensersatzanspruch wegen
Nichterfüllung eines (Kauf)Vertrages zu, so kann sie pauschal 15% des
vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Der
Schaden ist höher oder niedriger, wenn der Auftragnehmer einen höheren
oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises Eigentum der Firma NRdfL.
6.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die
Vorbehaltsware zu sicherungsübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen
Dritter insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind der Firma NRdfL
unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen
Unterlagen mitzuteilen.
6.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein
Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.4 Der Auftraggeber trifft bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung
der Ware entstehenden Forderungen an die Firma NRdfL ab. Der
Auftraggeber ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt.
Auf Verlangen der Firma NRdfL hin hat der Auftraggeber die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Die Firma NRdfL ist
berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Auftraggebers
offen zu legen.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Mängel an der Ware
bestehen nur, wenn der Auftraggeber diese Mängel innerhalb von 5
Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber
vor deren Verarbeitung oder Einbau der Firma NRdfL schriftlich anzeigt.
Jeder Auftraggeber entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei der
Firma NRdfL bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware
beabsichtigten Gegenstand richtig ist.
7.2 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Mängel an der
Leistung bestehen nur, wenn der Auftraggeber diese Mängel innerhalb von
5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt des Leistungs- / Reinigungstages der
Firma NRdfL schriftlich anzeigt.
7.3 Wird ein Mangel an der Ware oder einer Leistung zurecht gerügt, so
ist die Firma NRdfL nach eigener Wahl, jedoch binnen 30 Tagen,
berechtigt, kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften
Teile, durch die Firma NRdfL verursacht, vorzunehmen oder Ersatz zu
liefern.
7.4 Bei mehrmaligen Fehlschlägen der Nachbesserung oder der
Ersatzlieferung ist der Auftraggeber zur Minderung der Auftragssumme,
mit Absprach und Übereinkunft der Firma NRdfL berechtigt.
7.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf
unsachgemäße Behandlung, Benutzung oder Veränderung oder auf Verschleiß
durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware / Leistung, bzw. der
Anlagen (Lüfter, Ventilatoren ect.) beruht.
7.6 Die Gewährleistungsdauer beträgt die gesetzlichen 6 Monate soweit
nicht längere Garantiezeiten durch die Lieferarten bzw. Hersteller
vorgesehen bzw. gegeben sind.
7.7 Die Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf den
Ersatz der fehlerhaften Materialien. Evtl. anfallenden Lohn, Versand
oder Fahrtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.8 Die Gewährleistung auf Reinigungsarbeiten die von der Firma NRdfL
ausgeführt wurden, beträgt 2 Wochen.
§ 8 Einsendungen
8.1 Alle Einsendungen an die Firma NRdfL sind frei Haus vorzunehmen. Der
Auftraggeber trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder
unvollständigen Einsendungen. Die Firma NRdfL ist berechtigt, für
derartige Einsendungen nach ihrer Wahl entweder eine Kostenpauschale von
25,00 € zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.
§ 9 Allgemeine Haftungsgrenze
9.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen durch die Firma NRdfL oder
einer ihrer Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Abtretung der Ansprüche
10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
§ 11 Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
11.1 Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame
Bestimmung in Kraft treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.1 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Genannte Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer.
Nachdruck auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.